DESSULEMOUSTIER.LEGAL
Immobilienrecht -
Ehewohnung
Ehewohnung - was ist das?
Als Ehewohnung wird jene Wohnmöglichkeit bezeichnet, in welcher der eheliche Wohnsitz der Ehepartner besteht bzw zuletzt bestanden hat. Dabei kann es sich etwa um eine Eigentumswohnung, Mietwohnung oder auch um ein Einfamilienhaus handelt. Für die Ehewohnung gelten besondere Regeln für den Fall der Auflösung oder Scheidung der Ehe.
Anschaffung der Ehewohnung
Wird die Ehewohnung während der Ehe angeschafft, empfiehlt sich eine Regelung für den Fall der Scheidung oder Auflösung der Ehe als auch für den Fall des Ablebens eines Ehepartners abzuschließen. Die vom Gesetzgeber in § 14 WEG vorgesehene Regelung kann sowohl durch eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder durch eine letztwillige Verfügung abgeändert werden. Überlegen Sie diese Konsequenzen und Möglichkeiten gleich beim Erwerb der Ehewohnung.
Auszug aus der Ehewohnung
Der Auszug aus der Ehewohnung kann - neben anderen Konsequenzen wie etwa die Entstehung der Geldunterhaltspflicht - auch steuerliche Folgen haben. Bedenken Sie, dass an das dringende Wohnbedürfnis oder den Hauptwohnsitz viele rechtliche Folgen geknüpft sind, wie etwa unter bestimmten Voraussetzungen auch die Befreiung von der Immobilienertragsteuer. Wir beraten Sie gerne über möglichen Konsequenzen, die beim Verlassen der Ehewohnung in Ihrem Fall zu beachten sind.
Wer bekommt die Ehewohnung bei Scheidung?
Wurde eine Wohnung in die Ehe eingebracht, während der Ehe geschenkt oder geerbt, so verbleibt sie grundsätzlich auch im Fall der Scheidung beim Eigentümer. Einigen sich die Ehepartner nicht, kann der Richter in einem Aufteilungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch anderes bestimmen, wie etwa die Begründung eines Wohnrechts oder die Zuteilung der Mietrecht an den anderen Ehepartner.
Steuern und Gebühren bei Übertragung der Ehewohnung
Wird die Ehewohnung im Rahmen der Scheidung übertragen, gilt diese Übertragung grundsätzlich als eine unentgeltliche. Dadurch kommen vergünstigte Steuern und Gebühren zur Anwendung, da es sich noch immer - trotz Scheidung - um eine Übertragung im Familienkreis handelt. Fragen Sie uns für Ihren konkreten Fall!